E-Mail-Anfrage

Terminanfragen sollten Sie über die Online-Terminvergabe stellen.

Terminabsagen können über den Link in der Anfragebestätigung bis 24 Stunden vor dem Termin getätigt werden.

Rezeptanfragen bitte ich an die Helferinnen direkt telefonisch oder persönlich zu stellen, da e-mails nicht von den Helferinnen gelesen werden.
Bitte geben Sie Ihre Daten in das Kontaktformular ein.

Die mit einen * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch auszufüllen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß aus datenschutzrechtlichen Gründen persönliche und medizinische Fragestellungen nicht via email-Verkehr beantwortet werden können.


Eine ärztliche Beratung kann nur in der Sprechstunde erfolgen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zwar verschlüsselt übertragen, doch liegen sie auf dem durch eine Fremdfirma betriebenen Server unverschlüsselt.
Wenn Sie dies nicht möchten, bitte wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Lob können Sie gerne auf den einschlägigen Bewertungsportalen hinterlassen, Tadel bitte ich zunächst persönlich mit mir zu besprechen.
Im Internet veröffentlichte üble Nachrede kann strafrechtlich nach StGB § 186, Verleumdung nach StGB § 187 geahndet werden.



Termine buchen Sie bitte in unserer Online-Terminvergabe oder telefonisch. In keinem Fall hier mittels Kontaktformular. Wir wollen unsere Zeit den Patienten widmen und nicht der Verwaltung.














    Termine buchen Sie bitte in unserer Online-Terminvergabe oder telefonisch. In keinem Fall hier mittels Kontaktformular. Wir wollen unsere Zeit den Patienten widmen und nicht der Verwaltung.

    Ihre personenbezogenen Daten werden zwar verschlüsselt übertragen, doch liegen sie auf dem durch eine Fremdfirma betriebenen Server unverschlüsselt.
    Wenn Sie dies nicht möchten, bitte wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

    Lob können Sie gerne auf den einschlägigen Bewertungsportalen hinterlassen, Tadel bitte ich zunächst persönlich mit mir zu besprechen.
    Im Internet veröffentlichte üble Nachrede kann strafrechtlich nach StGB § 186, Verleumdung nach StGB § 187 geahndet werden.